Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Inno ONE GmbH

Stadthauszbruecke 1-3, 20355 Hamburg

(nachfolgend: InnoONE)

gueltig fuer Unternehmer und Kaufleute

§1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von InnoONE erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die InnoONE mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“) über die angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn InnoONE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§2 Leistungen von InnoONE und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) InnoONE erbringt Dienstleistungen im Bereich digitale Strategieberatung für Unternehmer und Kaufleute, insbesondere in den Bereichen Leadgenerierung, Kunden- und Mitarbeitergewinnung sowie Onlinemarketing. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet InnoONE keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(2) Der Kunde hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgerecht zu erbringen. Verzögert der Kunde eine Mitwirkungshandlung und wird dadurch die Leistungserbringung behindert, berührt dies den Vergütungsanspruch von InnoONE nicht, sofern InnoONE den Kunden zuvor auf die Konsequenzen hingewiesen hat.

(3) Durch verzögerte Mitwirkungshandlungen entstehender nachgewiesener Mehraufwand kann InnoONE dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass Werbeplattformen wie Facebook, LinkedIn und Google Werbekampagnen jederzeit ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder beenden können. InnoONE ist für solche plattformseitigen Maßnahmen nicht verantwortlich, sofern InnoONE diese nicht schuldhaft verursacht hat. Der Vergütungsanspruch von InnoONE bleibt unberührt, soweit InnoONE die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat.

(5) InnoONE steht bei der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen ein angemessenes Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Die Leistungserbringung erfolgt regelmäßig online.

(6) InnoONE ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Dritte erbringen zu lassen. InnoONE bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistungsqualität verantwortlich.

(7) Die vereinbarte Vergütung enthält kein Budget für Werbekampagnen. Dieses Budget ist vom Kunden separat bereitzustellen und zu tragen.

(8) Der Kunde stellt sicher, dass die für die Beratungsleistungen technisch erforderlichen Voraussetzungen auf seiner Seite vorliegen. Ist dies nicht der Fall und hat InnoONE die vereinbarten Leistungen angeboten, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.

§3 Abnahmepflichtige Leistungen

(1) Die Leistungen von InnoONE unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Soweit eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterliegt (z. B. Erstellung von Landingpages oder Webseiten), gelten für diese Leistungen die nachfolgenden Absätze.

(2) InnoONE kann nach Abschluss einer Teilleistung eine Abnahme dieser Teilleistung verlangen sowie nach Erbringung aller Leistungen eine Gesamtabnahme.

(3) Die Abnahme setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Prüfung gilt als erfolgreich, wenn die erbrachten Leistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Nach erfolgreicher Funktionsprüfung ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. InnoONE kann mit einer Frist von zwei Wochen zur Abnahme auffordern. Erklärt der Kunde nicht schriftlich, welche wesentlichen Mängel der Abnahme entgegenstehen, gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen.

(5) Wesentliche Mängel sind von InnoONE zu beseitigen. InnoONE steht das Recht zur zweimaligen Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.

(6) Unwesentliche Mängel stehen einer Abnahme nicht entgegen, begründen aber den Anspruch auf spätere Beseitigung.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein wesentlicher oder unwesentlicher Mangel vorliegt, soll vor Einleitung eines Rechtsstreits ein von einer IHK bestellter Sachverständiger angehört werden. Die Kosten trägt zunächst die einleitende Partei; bei Feststellung eines wesentlichen Mangels erstattet InnoONE dem Kunden die entstandenen Kosten.

(8) Die Abnahme gilt als erklärt, wenn sich der Kunde auf schriftliche Aufforderung von InnoONE hin nicht binnen 14 Werktagen zur Abnahme äußert.

§4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch eine Auftragsbestätigung, die jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die von InnoONE mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist grundsätzlich bei Vertragsschluss fällig, sofern das Angebot keine abweichende Regelung enthält. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu begleichen.

(3) Sofern SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, erteilt der Kunde InnoONE nach Vertragsschluss ein entsprechendes schriftliches Mandat.

(4) InnoONE stellt ordnungsgemäße, umsatzsteuerausweisende Rechnungen aus.

(5) Können vereinbarte Lastschriften nicht eingezogen werden und erfolgt eine Rückbuchung, überweist der Kunde den geschuldeten Betrag binnen 5 Werktagen. Die Bankkosten der Rückbuchung trägt der Kunde, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Verschiebt der Auftraggeber den vereinbarten Vertragsbeginn um mehr als vier Wochen ohne sachlichen Grund, kann InnoONE die erste vereinbarte Rate sowie eine etwaige Einrichtungsgebühr in Rechnung stellen.

§6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag hat die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn InnoONE vereinbarte Leistungen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht erbringt.

§7 Verzug und außerordentliche Kündigung

(1) Leistungsfristen von InnoONE beginnen erst, sobald der fällige Rechnungsbetrag bei InnoONE eingegangen ist und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen.

(2) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist InnoONE berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten, soweit dies verhältnismäßig ist.

(3) Ist der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug und wurde schriftlich gemahnt, kann InnoONE den Vertrag außerordentlich kündigen.

§8 Erfüllung

(1) InnoONE erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(2) InnoONE schuldet, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, Dienstleistungen und kein Werk. Auf Anforderung des Kunden erteilt InnoONE innerhalb angemessener Frist Auskunft über die erbrachten Leistungen.

(3) Ist InnoONE infolge von Umständen aus der Sphäre des Kunden gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt, soweit InnoONE die Hinderung nicht zu vertreten hat.

§9 Datenverarbeitung im Rahmen der Leistungserbringung

(1) Im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit übermittelt der Kunde InnoONE Materialien, Informationen und Daten – insbesondere aus den vom Kunden betriebenen oder verbundenen Werbe-, Analyse-, Kommunikations- und Vertriebsplattformen (z. B. Konten und Schnittstellen bei Suchmaschinen-, Social-Media-, Konferenz- und CRM-Anbietern) sowie eigene Inhalte, Briefings, Aufzeichnungen, Transkripte, Profile und Kontaktdaten.

(2) InnoONE verarbeitet die in Absatz 1 genannten Daten als eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und nicht als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien ist nicht erforderlich. InnoONE entscheidet eigenverantwortlich über Zwecke und Mittel der Verarbeitung, soweit sie der Erbringung, Auswertung, Optimierung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen sowie der in Absatz 3 genannten Zwecke dient.

(3) InnoONE ist berechtigt, die in Absatz 1 genannten Daten insbesondere zu folgenden Zwecken zu verarbeiten:

  1. a) Erbringung der vereinbarten Leistungen einschließlich der Bereitstellung digitaler Plattformen, Auswertungen und Reportings;
  2. b) Auswertung, Reporting und Qualitätssicherung;
  3. c) Erstellung anonymisierter und aggregierter Analysen, Benchmarks und Statistiken;
  4. d) Einsatz, Training, Feinabstimmung und Weiterentwicklung von KI-Modellen, Algorithmen sowie automatisierten Auswertungs-, Empfehlungs- und Klassifikationsverfahren;
  5. e) Weiterentwicklung und Verbesserung der eigenen Produkte, Plattformen und Services von InnoONE.

(4) Der Kunde räumt InnoONE an den nach Absatz 1 übermittelten Daten und Inhalten ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, vergütungsfrei abgegoltenes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die in Absatz 3 genannten Zwecke ein. Das Nutzungsrecht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit es für die Zwecke nach Absatz 3 Buchstaben c) bis e) erforderlich ist.

(5) Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Die Datenschutzerklärung von InnoONE ist unter https://inno-one.de/datenschutz/ abrufbar.

§10 Rechtmäßigkeit der Datenherkunft, Freistellung

(1) Der Kunde sichert zu, dass er sämtliche an InnoONE übermittelten Daten rechtmäßig erhoben hat und zur Weitergabe an InnoONE für die Zwecke nach § 9 befugt ist. Er sichert insbesondere zu, dass für die Übermittlung und Weiterverarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten Dritter (z. B. Kontaktpersonen, Mitarbeiter, Leads, Gesprächsteilnehmer) eine ausreichende Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO besteht und – soweit erforderlich – die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert wurden.

(2) Der Kunde stellt InnoONE auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern und Verfahrenskosten frei, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Pflichten aus Absatz 1 verletzt hat.

§11 KI-gestützte Verarbeitung, Drittanbieter, Drittlandtransfer

(1) InnoONE setzt zur Erbringung seiner Leistungen Dienstleister und technische Anbieter ein, insbesondere für Hosting, Datenbankbetrieb, Analyse, Mailing, Sprachverarbeitung und KI-gestützte Auswertung („Drittanbieter“). Der Kunde stimmt dem Einsatz dieser Drittanbieter und der dafür erforderlichen Datenübermittlung zu.

(2) Der Kunde stimmt ausdrücklich der Übermittlung von Daten an Drittanbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, zu. Für solche Übermittlungen verwendet InnoONE die EU-Standardvertragsklauseln in der jeweils aktuellen Fassung sowie ergänzende geeignete Garantien.

(3) Der Kunde willigt ausdrücklich in die Verarbeitung der nach § 9 übermittelten Daten durch KI-gestützte Systeme – einschließlich großer Sprachmodelle und automatisierter Entscheidungs-, Bewertungs- und Empfehlungssysteme – ein. InnoONE trifft technisch-organisatorische Maßnahmen, um Risiken aus dem Einsatz solcher Systeme angemessen zu begrenzen.

(4) InnoONE wird wesentliche Änderungen am Kreis der Drittanbieter dem Kunden in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Drittanbieter als genehmigt.

§12 Speicherung, Anonymisierung, Löschung

(1) InnoONE speichert die nach § 9 übermittelten Daten so lange, wie es für die in § 9 Absatz 3 genannten Zwecke erforderlich ist, längstens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen.

(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist InnoONE berechtigt, die Daten in anonymisierter oder aggregierter Form unbefristet für die Zwecke nach § 9 Absatz 3 Buchstaben c) bis e) weiter zu verwenden. Eine Anonymisierung liegt vor, wenn keinerlei Rückschlüsse auf den Auftraggeber, seine Mitarbeiter oder seine Kunden möglich sind. Anonymisierte Daten unterliegen nach Vertragsende keiner gesonderten Löschpflicht, da sie keinen Personenbezug im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO aufweisen (vgl. Erwägungsgrund 26 DSGVO).

(3) Auf Anforderung des Kunden erteilt InnoONE Auskunft über die zu seiner Person bzw. seinem Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten und löscht diese nach Maßgabe der DSGVO, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen von InnoONE nicht entgegenstehen.

§13 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von InnoONE erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Texte, Grafiken, Werbemittel, Konzepte).

(2) Das Nutzungsrecht entsteht aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung. Bei Ratenzahlung geht es mit vollständiger Zahlung der letzten Rate über.

(3) Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von InnoONE.

§14 Haftung

(1) InnoONE haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stets unbeschränkt.

(2) Für sonstige Schäden haftet InnoONE bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet InnoONE nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für Datenverluste haftet InnoONE im Rahmen von Abs. 2 nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

(5) Eine weitergehende Haftung von InnoONE ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§15 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) InnoONE ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. InnoONE wird den Kunden über solche Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform – insbesondere per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte Adresse – informieren und dabei auf den geplanten Stichtag, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen.

(2) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gilt die Änderung mit dem in der Mitteilung genannten Stichtag als angenommen.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen zwischen den Parteien fort. InnoONE ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrages für InnoONE unzumutbar ist.

(4) § 19 Absatz 1 (Schriftformerfordernis für Individualvereinbarungen) bleibt von diesem Paragraphen unberührt.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich als Individualvereinbarung zwischen den Parteien vereinbart wurden. Einseitige Änderungen dieser AGB durch InnoONE richten sich ausschließlich nach § 18. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von InnoONE.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von InnoONE.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.